OZG (Schnittstelle/Einblendung)

Was ist das Online-Zugangsgesetz (OZG)?

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) wurde in Deutschland 2017 verabschiedet und hat zum Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Es verpflichtet Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 auch digital anzubieten. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Das OZG stellt sicher, dass alle relevanten Behörden ihre Dienstleistungen über sogenannte "Serviceportale" bereitstellen, die als zentrale Anlaufstellen für digitale Verwaltungsangelegenheiten dienen.

 

 

Unsere Schnittstellen und Teleport-Verifizierung

Wir bieten Schnittstellen zu den Bürgerserviceportalen an, die es ermöglichen, die Verwaltungsprozesse einfach und sicher in die digitalen Systeme zu integrieren. Diese Schnittstellen bieten eine direkte Verbindung zu den jeweiligen Bürgerserviceportalen Services und ermöglichen den reibungslosen Austausch von Daten zwischen den Bürgern und den Behörden.

 

Unsere Schnittstelle zu den Teleport Serviceportalen besitzt ebenfalls eine entsprechende Teleport-Zertifizierung. Die Zertifizierung stellt sicher, dass unsere Plattformen und Schnittstellen den höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen und somit eine vertrauenswürdige Verbindung zu den Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung ermöglichen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie auf eine zuverlässige, geprüfte und gesetzeskonforme Lösung zugreifen, um ihre Verwaltungsangelegenheiten digital und sicher zur Verfügung zu stellen.

Teleport Zertifizierung

Sie möchten Dienstleistungen des Service-Portals Ihres Bundeslandes in Ihre Webseite integrieren?

Durch die Schnittstellennutzung werden die Daten direkt in Ihre Webseite eingebunden, passen sich dem Design der Webseite an und sind in den zentralen Funktionen, wie der Suche und Übersichtsseiten, enthalten.

Bei Interesse an der Schnittstelle nehmen Sie gerne Kontakt zu uns, Sie erreichen uns telefonisch unter 0331 55047410 oder per E-Mail an .