Barrierefreiheit

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Barrierefreiheit von Webseiten für Kommunen von zentraler Bedeutung. Sie stellt sicher, dass die Webseite für jeden Bürger unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar ist.

 

Für Kommunen ist die Barrierefreiheit ihrer Webseiten besonders wichtig aus mehreren Gründen:

 

  1. Gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen: Kommunen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen, die für die Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind – beispielsweise die Beantragung von Ausweisdokumenten, das Einreichen von Anträgen oder der Zugriff auf Informationen. Die Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – diese Dienste ohne Einschränkungen nutzen können.

     

  2. Gesetzliche Vorgaben: In Deutschland gibt es gesetzliche Anforderungen, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. Beispielsweise verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kommunen sind daher gesetzlich verpflichtet, ihre Websites so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

     

  3. Förderung der Inklusion: Barrierefreie Webseiten fördern die gesellschaftliche Inklusion und ermöglichen es allen Bürgern, unabhängig von ihren persönlichen Einschränkungen, aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen. 

     

  4. Verbesserung der Benutzererfahrung: Barrierefreie Websites bieten nicht nur Menschen mit Behinderungen einen Mehrwert, sondern verbessern die Benutzererfahrung für alle. Eine klare Struktur, gute Lesbarkeit und einfache Navigation kommen allen zugute, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Barrierefreiheit ist daher nicht nur ein Vorteil für Menschen mit speziellen Bedürfnissen, sondern verbessert die gesamte Zugänglichkeit und Bedienbarkeit der Webseite.

     

  5. Positive Wahrnehmung der Kommune: Eine barrierefreie Webseite zeigt, dass sich eine Kommune ihrer Verantwortung gegenüber allen Bürgern bewusst ist und sich für Chancengleichheit einsetzt. Dies fördert das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bürger und stärkt das positive Image der Kommune als fortschrittlich und inklusiv.

 

Die Barrierefreiheit der Webseiten ist für uns ein wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms. Wir achten schon seit Jahren gemeinsam mit allen Entwicklungspartnern stets auf eine barrierefreie Umsetzung unserer Internet- und Intranet-Lösungen und berücksichtigen dies auch bei allen Erweiterungen und Updates unserer Systeme. So ermöglicht beispielsweise die Struktur der Webseiten, dass diese von einem Vorlesecomputer vorgelesen werden können. Darüber hinaus gibt es unter anderem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Schriftgrößen zu wählen und die Felder, in die Bildtitel eingetragen werden, sind Pflichtfelder, sodass selbst die Bilder von einem Vorlesecomputer erfasst und wiedergegeben werden können. Auch Wunsch kann auch ein Kontrastregler eingebaut oder die Webseite auch in leichter Sprache verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Texte und Menübezeichnungen müssen Sie uns hierbei zur Verfügung stellen.